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Die großen Vorteile einer Neubau-Immobilie

Laut einer Aufstellung von Statista aus dem Jahr 2018, leben in Deutschland nur rund 53% der Bevölkerung in den eigenen 4 Wänden, im europäischen Schnitt sind es rund 70%. Dabei bietet das Wohnen in den eigenen 4 Wänden eine Menge Vorteile. Gerade Neubauimmobilien haben nennenswerte Vorteile, welche wir nachfolgend etwas näher erläutern.

Hochwertige Bausubstanz und hohe Energieeffizienz

Neubauimmobilien werden in der Regel immer nach den modernsten Standards gebaut. Dazu gehört nicht nur die Wärmedämmung, die zu deutlich weniger Energie- und Heizkosten führt, sondern auch eine moderne Architektur, die teils nach eigenen Vorstellungen und Wünschen berücksichtigt werden kann. In Sachen Energiesparverordnung möchte Deutschland aufgrund des in 2016 verschärften Energiestandards Vorreiter sein. Deswegen werden Maßnahmen, die zum Nachhaltigen einsparen von Energie führen, beispielsweise stark durch die KfW gefördert. Nicht nur günstige Darlehen werden hier vergeben auch kräftige Tilgungszuschüsse, die im Januar 2020 noch einmal deutlich erhöht wurden, sind Bestandteil der Maßnahmen. Man spricht hier vom KFW-Effizienzhaus. Wer vorrausschauend plant, lässt sich auch gleich zum Thema erneuerbare Energie beraten.

Ausstattungsmerkmale und Sicherheit

Sie können klar mitbestimmen, welche Ausstattungsmerkmale Ihre Neubauwohnung beinhalten soll. Eine bodengleiche Dusche gehört mittlerweile zum Standard, auch eine Fußbodenheizung ist keine Besonderheit mehr. Jedoch ist das Thema Smart Home für alle technikverliebten ein heißes Thema. Elektrische Jalousien, eine moderne Licht- und Heizungssteuerung, Kamera und Türsysteme mit Fingerabdruckscanner, sowie das Vernetzen von Haushaltsgeräten stehen hier ganz vorne bei der Planung. Wer das Ganze dann noch mit einer App steuern möchte hat hier die Königsklasse erreicht.

Für alle Nicht-technikverliebten stellen sich eventuell andere Fragen. Wie gestalte ich meine Küche? Welche Materialien sollen in Flur, Bad oder Wohnzimmer verbaut werden? Je nach Budget sind nach oben keine Grenzen gesetzt. Wer seine künstlerischen Vorstellungen dann ausgelebt hat, möchte seine Neubauimmobilie auch abgesichert sehen. Einbruchsichere Türen und Fenster, oder ein modernes Alarmsystem mit Kameraüberwachung, die jede Bewegung gleich an Ihr Smartphone sendet bzw. gleich den Sicherheitsdienst alarmiert, erfreuen sich gerade in der heutigen Zeit, wo Wohnungseinbrüche immer noch andauern, großer Beliebtheit.

Eigennutzung oder Vermietung?

Das müssen Sie wohl selbst entscheiden! Vorgenannte Vorteile wie Ausstattungsmerkmale, Sicherheitsequipment und hochwertige Materialien machen sich meist nur dann bezahlt, wenn Sie Ihre Wohnung auch selbst bewohnen. Einem Mieter ist es oftmals nicht wichtig ein modernes Bus-System mit der neuesten Technik und den teuersten Materialien in seiner Wohnung zu haben, als mehr eine günstige bzw. bezahlbare Miete. Aber auch bei einer vermieteten Neubauwohnung gibt es einige Vorteile. Es gibt beispielsweise keine Mietpreisbremse oder Vergleichsmiete, an die sich ein Vermieter halten muss. Neubauwohnungen sind also freier in der Definition „marktgerechte Miete“

Die Nachfrage nach modernen Wohnungen ist gerade in Ballungsgebieten uneingeschränkt hoch. Wer es sich jedoch nicht zutraut, seine Wohnung selbst zu vermieten und sich um die Belange des Mieters zu kümmern, setzt hierfür eine Haus- und Mietverwaltung ein, die sich professionell darum kümmert.

Sonderabschreibung für Neubauwohnungen

Damit mehr Wohnraum geschaffen wird, hat sich der Gesetzgeber eine neue Form der steuerlichen Abschreibung für Neubauimmobilien einfallen lassen. Beschlossen wurde hier eine zusätzliche Sonderabschreibung von 5% zu der bestehenden Abschreibung von 2% auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten, sofern der Bauantrag zwischen dem 31. August 2018 und 01. Januar 2022 gestellt wird. Diese 5% sollen auf 4 Jahre abgeschrieben werden. Geregelt ist dieses im Einkommensteuergesetz unter § 7b EstG.

Neben der zeitlichen Fixierung des Bauantrages ist eine weitere Voraussetzung, dass die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 9 Jahren zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient. Doch wie zu oft bei zunächst gutgedachten gesetzlichen Neuerungen gibt es auch hier ein ABER! Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dürfen 3000.- €uro je Quadratmeter nicht übersteigen, die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung ist auf 2.000 €uro pro Quadratmeter begrenzt.  Die Obergrenzen wurden bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren von der Wohnungsbauwirtschaft scharf kritisiert, denn es ist schlichtweg nicht möglich in Ballungsgebieten für 3.000€uro pro Quadratmeter Wohnraum zu schaffen. Vorgeschlagen wurden hier 3.500€uro die jedoch bei der Gesetzgebung nicht berücksichtigt wurden.

Fazit

Ob Sie eine Neubauwohnung zur Eigennutzung erwerben, oder die Wohnung vermieten bleibt Ihnen überlassen.

Bis 2027 werden laut einer Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung  (DIW) schätzungsweise 400 Milliarden Euro jährlich vererbt, das sind rund 25% mehr als in vorigen Studien errechnet. Im Jahre 2017 horteten die Deutschen 1,5 Billionen Euro auf Konten ohne Zinsen.

Das Thema Nullzinsen wird uns zudem noch einige Jahre begleiten. Was sind also die Alternativen zu Immobilien, wo doch der deutsche Sparer Aktien meidet wie der Teufel das Weihwasser?

Anhaltende Wohnungsknappheit in allen deutschen Ballungsgebieten, extrem niedrige Zinsen teils noch mit Tilgungszuschüssen durch die KfW gefördert und Strafzahlungen auf Bankeinlagen sollten auch in den nächsten Jahren zu hoher Nachfrage nach Neubauimmobilien führen.

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